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Betriebsausgabenpauschale




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Haben Sie nur geringe bzw. keine Betriebsausgaben und gehören Sie zu einer der folgenden Berufsgruppen, so haben Sie die Möglichkeit eine Betriebsausgabenpauschale geltend zu machen. 1. hauptberufliche schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit (30% der Betriebseinnahmen, jedoch max. 2.455 EUR) 2. wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeit (25% der Betriebseinnahmen, jedoch max. 614 EUR)




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