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Aufwendungen für die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt




Schrieb HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft am 05.12.2007

Aufwendungen für die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt können bis zur Höhe von 624 Euro im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn • der Steuerbürger oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehe¬gatte das 60. Lebensjahr vollendet hat oder • wegen Krankheit des Steuerbürgers oder seines nicht dauernd getrennt lebenden Ehe-gatten oder eines zu seinem Haushalt ge¬hörigen Kindes oder einer anderen zu seinem Haushalt gehörigen unterhaltenen Person, für die eine Steuerermäßigung wegen Un¬terhalt gewährt wird, die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt erforderlich ist. Ist eine der letztgenannten Personen hilflos im Sinne des § 33b EStG (Merkzeichen „H“ im Schwer-behindertenausweis) oder schwerbe¬hindert (Grad der Behinderung mindestens 50), so erhöht sich der Höchstbetrag auf 924 Euro.




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