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Unterhalt im Einkommensteuerrecht




Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 06.12.2007

Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten Im Einkommensteuerrecht kann der Leistende den Unterhalt an den Zahlungsempfänger bis zu einer Höhe von EUR 13.805 pro Kalenderjahr als Sonderausgabe steuerlich geltend machen, wenn der Empfänger dieser Behandlung zustimmt. Der Empfänger hat die Zahlungen dann als Einkünfte zu versteuern. Dies nennt man das Korrespondenzprinzip. Zu beachten ist, dass eine solche Zustimmung Dauerwirkung hat. Das bedeutet, dass der Empfänger vor Beginn eines Kalenderjahres die Zustimmung zu widerrufen hat, sonst gilt die Zustimmung auch für das kommende Jahr. Der Vorteil dieser Handhabung liegt in den unterschiedlichen Tarifhöhen der Einkommensteuer. Verdient der Leistende erheblich mehr als der Zahlungsempfänger, werden hier effektiv Steuern erspart.




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