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Mit der Abgeltungssteuer steuern.




Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 08.12.2007

Abgeltungssteuer: Bei Neuanlagen in 2007 bereits ins Jahr 2009 blicken Ab dem 1.1.2009 müssen sich Sparer und Aktionäre auf völlig neue Steuerspielregeln einstellen. Für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden ab diesem Zeitpunkt 25 % Steuern fällig, die das Kreditinstitut direkt ans Finanzamt überweist. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer. An dieser Abgeltungssteuer kann nur in Ausnahmefällen gerüttelt werden. Ob Sie ab 2009 zu den Gewinnern der neuen Abgeltungssteuer gehören, hängt entscheidend von Ihrem Steuersatz ab – und zwar von Ihrem Grenzsteuersatz. Dieser gibt an, mit welchem Prozentsatz ein zusätzliches Einkommen besteuert wird oder wie hoch der Steuerspareffekt bei weiteren Ausgaben ist. Als Faustregel lässt sich festhalten: Liegt das zu versteuernde Einkommen 2009 über 15.000 EUR/30.000 EUR (ledig/verheiratet), wäre der Grenzsteuersatz bereits höher als 25 %. Handlungs-Tipp: Liegt der derzeitige Grenzsteuersatz über 25 %, macht es Sinn, im Jahr 2007 frei werdende Sparanlagen so anzulegen, dass diese erst im Jahr 2009 wieder Kapitalerträge abwerfen.




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