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Höheren Freibetrag für Veräußerungsgewinne bei wesentlichen Beteiligungen mitnehmen.




Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 08.12.2007

Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen hält, muss Gewinne aus der Veräußerung dieser Anteile nach § 17 EStG unabhängig von der Haltedauer versteuern, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre irgendwann einmal zu mindestens 1 % an dieser Gesellschaft beteiligt war. Handlungs-Tipp: Ist der Verkauf einer solchen wesentlichen Beteiligung geplant, sollte dieser aus den folgenden beiden Gründen erst für das Jahr 2008 in Erwägung gezogen werden: Jahr 2008: Nach dem Gesetzentwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) wird der Freibetrag für die Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von derzeit 9.060 EUR auf 20.000 EUR angehoben. Jahr 2009: Im Rahmen der im Jahr 2009 in Kraft tretenden Abgeltungssteuer werden im Rahmen des sogenannten Teileinkünfteverfahrens nicht mehr 50 % des Gewinns besteuert, sondern dann sogar 60 %.




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