Abgeltungssteuer vermeiden - mit Versicherungsmantel umgeben.
Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 14.12.2007
Kreative Anbieter haben eine Möglichkeit gefunden, damit Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapieren ab 2009 nicht von der Abgeltungssteuer erfasst werden. Hierzu wird das Wertpapierdepot in einen sog. Versicherungsmantel gehüllt. Dabei wird die Geldanlage als Prämie in eine Lebens- oder Rentenversicherung eingebracht. Hierbei fungiert meist eine liechtensteinische Lebensversicherung, die als solche die in dieser Umhüllung erzielten Erträge vom deutschen Steuerzugriff abschottet. Von außen ist nur noch die Versicherung zu sehen und genießt so einen Steuerschutz bis zur Verrentung oder Kapitalentnahme. Selbst die Entnahme erfolgt unter steuerlich günstigeren Bedingungen. Doch wie bei allen verlockenden Angeboten sollte die persönliche Risikobereitschaft nicht außer Acht gelassen werden. Zentrale Frage jeder Investition ist: Wie viel Risiko bin ich für meine Wunschrendite bereit einzugehen und welche Nebenkosten sind damit verbunden? Zu beachten ist, dass in der Regel für einen Versicherungsmantel ein Mindestvermögen von 100.000 EUR erforderlich ist. Auch nicht zu verachten sind die Kosten für die Umhüllung in Höhe von rund 5 % der Einlagesumme im Versicherungsmantel. Damit sollten Sie diese Gestaltung nur in Betracht ziehen, wenn die Vermögenswerte langfristig für diese Anlage zur Verfügung stehen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass der deutsche Fiskus nicht doch noch eine Möglichkeit findet, auch derartige Versicherungen in den Bereich der Abgeltungssteuer zu ziehen. Möglicherweise wird dies bereits durch eine im JStG 2008 vorgesehene Änderung des Gestaltungsmissbrauchs nach § 42 AO möglich sein.
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