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Spekulationsfristen beachten - auch nach der Unternehmensteuerreform.




Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 14.12.2007

Gewinne aus privaten Immobilienverkäufen (Spekulationsgeschäfte - private Veräußerungsgeschäfte) unterliegen auch ab 2009 nicht der Abgeltungssteuer. Vielmehr bleibt für Immobilien die 10-jährige Spekulationsfrist erhalten, eine spätere Veräußerung ist damit weiterhin steuerfrei. Bei Erwerb von Immobilienobjekten als Vermögensanlage ist dies zu berücksichtigen - auch beim Vergleich mit Finanzanlagen.




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