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Anwendung der Mindestbeträge in R 3.12 Abs. 3 LStR 2008 (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentlich Bedienstete bereits ab 1. Janua




Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 28.12.2007

Die mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008 (BStBl 2007 I Sondernummer 1 vom 20. Dezember 2007) von 154 Euro auf 175 Euro erhöhten steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen in R 3.12 Abs. 3 LStR 2008 sind nach dem BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2007 (IV C 5 - S 2337/0) berteits erstmals ab dem 1. Januar 2007 anzuwenden.




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