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Neues Gewerbesteuerrecht ist in Sichtweite.




Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 28.12.2007

Pünktlich zum Jahreswechsel treten die Neuregelungen in Kraft und bringen frischen Wind in das Gewerbesteuergesetz. Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 hat der Gesetzgeber das Gewerbesteuergesetz reformiert. Für Gewerbesteuerzahler beginnt ab dem 1.1.2008 eine neue Zeitrechnung. Viele Regelungen erhalten eine grundlegend neue Gestalt: Die Gewerbesteuermesszahl beträgt künftig einheitlich 3,5 %; die alte Berechnung nach dem Staffeltarif entfällt. Besonders Kapitalgesellschaften mit einer Messzahl von bisher 5 % werden von dieser Neuerung profitieren. Auch bei den Hinzurechnungstatbeständen greifen die Änderungen tief: Künftig entfällt die Qualifizierung von Dauerschuldzinsen. Es werden alle Schuldzinsen bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einbezogen. Ein Steuerbonbon: Die Hinzurechnungen wirken sich nur auf den Gewerbeertrag aus, wenn sie einen Freibetrag von 100.000 EUR überschreiten. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen wird diese Neuregelung für Entlastung sorgen. Die Gewerbesteuer wird künftig jedoch nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig sein. Als Entlastung verbessert der Gesetzgeber die Anrechnungsvorschrift des § 35 EStG. Ab 2008 ist der Gewerbesteuermessbetrag in Höhe des 3,8fachen auf die Einkommensteuer anrechenbar (bisher: 1,8fach).




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