Pauschalversteuerung von Geschenken
Schrieb Steuerberatung Schwarz am 15.01.2008
Seit 2007 haben Unternehmer bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen und Geschenken die Möglichkeit, eine Pauschalsteuer von 30 % zu leisten. Als Folge muss der Empfänger die Zuwendung nicht versteuern. Die Pauschalierungsmöglichkeit bei Geschenken an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmers sind, umfasst auch Geschenke mit einem Wert bis € 35,00. Beispiel: Ein Unternehmer schenkt einem Geschäftspartner einen Blumenstrauß im Wert von € 30,00. Er übernimmt die pauschale Steuer von 30 % (30 % von € 30,00 = € 9,00). Die Aufwendungen für den Blumenstrauß und die Steuer von insgesamt € 39,00 sind als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Empfänger des Geschenks ist von der Steuerübernahme zu unterrichten.
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