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Einschränkung der Sofortabzugsfähigkeit von GWGs




Schrieb Steuerberatung Schwarz am 15.01.2008

Satz: Die sofortige Abzugsfähigkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird ab 2008 eingeschränkt. Regelung ab 2008: Anschaffungskosten unter € 150,00 = sofort abzugsfähig; Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00 = Sammelposten, der auf 5 Jahre abzuschreiben ist (gilt nicht bei Vermietung) Beispiel: Unternehmer A richtet sein Büro neu ein. Er kauft 3 Regale mit je € 450,00, einen Aktenvernichter für € 350,00, einen Schreibtisch für € 400,00, einen Bürostuhl für € 250,00 und eine Lampe für € 100,00. 2008 kann er nur noch die Lampe sofort als Betriebsausgabe absetzen. Für die anderen Wirtschaftsgüter muss er einen Sammelposten bilden, der auf 5 Jahre abgeschrieben wird ( Abschreibung € 470,00 pro Jahr).




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