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Abgabe der monatlichen Umsatzsteuererklärung bei Inanspruchnahme der Dauerfristverlängerung




Schrieb Steuerberatung Schwarz am 17.01.2008

"Monatsvoranmelder" bei der Umsatzsteuer (USt, die die Dauerfristverlängerung zur Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen in Anspruch nehmen, beachten bitte bei Erstellung ihrer Umsatzsteuervoranmeldung für den Dezember 2007, die im Januar gemeldete Umsatzsteuersondervorauszahlung für 2007 von der Zahllast abzuziehen. Bitte vergessen Sie im Januar 2008 nicht die Anmeldung der Umsatzsteuervorauszahlung für 2008. Diese ist bis zum 31.01.2008 dem zuständigen Finanzamt mittels amtlichen Formular anzumelden und bis zum 10.02.2008 zu zahlen (Geldeingang bis zum 10.02.2008 beim FA). Wer die Dauerfristverlängerung nicht mehr in Anspruch nehmen möchte, muss dies dem Finanzamt rechtzeitig (bis 31.01.2008) mitteilen.




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