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Referentenentwurf des BilanzrechtsmodernisierungsG




Schrieb Steuerberater der GmbH / für die GmbH / Gründung am 26.01.2008

Folgende Regelungen sind geplant: Vereinfachung und Kostensenkung Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften, deren Umsatz unter 500.000 € oder der Gewinn unter 50.000 € pro Wirtschaftsjahr liegt, werden von der Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Daneben werden die Größenklassen angehoben, die entscheiden, welche Informationspflichten ein Unternehmen trifft. 2. Die Aussagekraft der HGB-Abschlüsse wird verbessert Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z.B. Software, Patente etc.) sind künftig in der Handelsbilanz anzusetzen (bisher Ansatzverbot). Die Bewertung der erworbenen Finanzinstrumente im Umlaufvermögen erfolgt zum Zeitwert. Bei den Rückstellungen sollen künftige Entwicklungen stärker als bisher berücksichtigt werden. Ihr Ansatz soll aber künftig abgezinst erfolgen. Umfangreiche Abschaffung von Wahlrechten. Zweckgesellschaften unter der einheitlichen Leitung eines Mutterunternehmens sind in den Konzernabschluss einzubeziehen. Es soll dabei die Einheitsbilanz (von Handelsbilanz und Steuerbilanz) erhalten bleiben. Die Handelsbilanz nach dem HGB bildet die Grundlage für die Ausschüttungen und für die Steuerbilanz (Gewinnermittlung im steuerlichen Sinn - wird eher selten erstellt) - als Maßgeblichkeit - bezeichnet. Hieran müssen sich m.E. erhebliche Änderungen in den steuerrechtlichen Vorschriften mit entsprechender Gegenfinanzierung anschließen. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz baut das deutsche Bilanzrecht so aus bzw. um, dass es den internationalen Rechnungslegungsstandards ebenbürtig, aber kostengünstiger und zu handhaben ist. Die Modernisierung soll die Antwort auf die vom International Accounting Standards Board (IASB) in London herausgegebenen International Financial Accounting Standards (IFRS) sein. Diese sind auf kapitalmarktorientierte Unternehmen zugeschnitten und bedienen das Informationsbedürfnis von Finanzinvestoren und Analysten. Die deutschen rechnungslegungspflichtigen Unternehmen sollen nach Ansicht des BMJ grade nicht auf die komplexen IFRS zu verpflichtet werden, da sie den Kapitalmarkt nicht in Anspruch nehmen.




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