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Investitionsabzugsbetrag IV




Schrieb RIEHM Steuerberatungskanzlei am 14.03.2008

2008Sofern die geplante Investition innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraumes unterbleibt, ist die Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages rückgängig zu machen. Das ist auch der Fall, wenn die beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung und die später tatsächlich durchgeführte Investition nicht funktionsgleich sind. So ist der wohl größte Nachteil der neuen Steuerförderung, dass Unternehmer rückwirkend steuerlich hart bestraft werden, wenn sie allzu sorglos mit Investitionsabzugsbeträgen umgehen. Denn wenn der Unternehmer nicht entsprechend seinen Plänen investiert, wird er durch Korrektur der früheren Steuerveranlagung und somit entsprechende Steuernachzahlung bestraft. Hinzu kommt, dass er dem Finanzamt für die Nachzahlungsbeträge zusätzlich noch Zinsen zahlen muss.




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