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In vielen Fällen besteht kurzfristiger Handlungsbedarf noch vor Einführung des neuen Erbschaftsteuergesetzes




Schrieb Dipl.-Kfm. Alexander Ficht am 24.03.2008

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7.11.2006 die Bewertung für die ErbSt/SchenkSt für verfassungswidrig erklärt und dem Gsetzgeber bis zum 31.12.2008 aufgegeben, eine gesetzliche Neuregelung zu verkünden. Derzeit ist davon auszugehen, dass das neue ErbStRG im Monat Mai/Juni 2008 verkündet wird. In vielen Fällen besteht kurzfristiger Handlungsbedarf.




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