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Der im November 2007 abgeschlossene Tarifvertrag für Arzthelferinnen sieht ab 1.3.2008 einen Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge vor. In welch




Schrieb Dipl.-Kfm. Alexander Ficht am 01.05.2008

In letzten Tagen erreichen uns verstärkt Anfragen aus den von uns betreuten Arztpraxen hinsichtlich des neuen Tarifvertrags für Arzthelferinnen. Hintergrund: Im November 2007 einigten sich die Tarifpartner AAA für die ärztlichen Arbeitgeber und der Verband medizinischer Fachberufe für die Arbeitnehmerseite auf einen neuen Tarifvertrag. Dieser sieht ab 1.1.2008 einen linearen Anstieg der Tarifgehälter um 2,5%, ferner ab 1. März 2008 einen Einstieg in die betriebliche Altersvorsorge vor. Hierzu wird die bisher bereits bestehende Möglichkeit der tariflichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung durch die Schaffung eines Arbeitgeberbeitrages zur betrieblichen Altersversorgung sowie eines zusätzlichen Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung als weiterer Anreiz für die Mitarbeiterinnen fortentwickelt. Verstärkt weisen nun Vertreter insb. von Versicherungsgesellschaften durch direktes Anschreiben von Arztpraxen, auf die Verpflichtung zum Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge für die Arzthelferinnen hin. Die Frage ist nun: Ist in Ihrem Fall der Tarifvertrag überhaupt anzuwenden? Lesen Sie hierzu weiter auf unserer Homepage...




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