Änderung bei Abzugsfähigkeit von Privatschulkosten geplant
Schrieb Kanzlei WITTE & SCHOLZ Steuerberater GbR am 14.05.2008
Nach einem Urteil des EuGH sind die derzeitigen deutschen Regelungen zur Abziehbarkeit von Privatschulkosten europarechtswidrig. Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2009 zeigt nun die beabsichtigten Änderungen. Bisher konnten Eltern Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn das Kind eine Ersatzschule oder eine allgemein bildende Ergänzungsschule besuchte, die vom deutschen Staat anerkannt wurde. Solche Anforderungen erfüllen Schulen im übrigen Europa nicht, sie sind deshalb von der Begünstigung ausgeschlossen. Das verstößt nach Ansicht des europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen europäisches Recht. Bei Besuch deutscher anerkannter Privatschulen ist nach derzeitiger Gesetzeslage ein Steuerabzug von 30 % des Schulgeldes als Sonderabgabe möglich. Diese Begünstigung auch grundsätzlich auf den Besuch aller europäischen Schulen auszudehnen ist wegen der hohen Steuereinbußen für den deutschen Fiskus nicht geplant. Stattdessen soll die steuerliche Absetzbarkeit bis 2011 stufenweise verringert werden. Bis dahin gilt sie allerdings auch für Schulen im europäischen Ausland und im europäischen Wirtschaftsraum. Voraussetzung ist, dass die Schule zu einem allgemein bildenden Schulabschluss führen muss, der von einem Kultusministerium oder der Kultusministerkonferenz in Deutschland anerkannt wird. Für 2008 soll der Sonderausgabenabzug auf einen steuerlich wirksamen Höchstbetrag von 3.000 Euro beschränkt werden. Geplant ist, den Betrag jährlich um 1.000 Euro zu verringern. Ab 2011 soll die Steuervergünstigung dann komplett entfallen. Quelle: Pressemitteilung des BMF vom 09.05.2008.
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