Die Umsatzsteuervoranmeldung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe
Schrieb Steuerberater Mark Andreas Vogt am 14.05.2008
Umsatzsteuervorauszahlung- regelmäßig wieder kehrende Ausgabe ? Die Umsatzsteuer soll steuerlich gewinnneutral bleiben. Dies ist bei der Erstellung einer Bilanz immer gegeben, da hier nur Bestands -und Verbindlichkeitskonten angesprochen werden. Anders ist dies bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Absatz 3 EStG. Hier sind vereinnahmte Umsatzsteuern oder vereinnahmte Vorsteuern Betriebseinnahmen, verausgabte Umsatzsteuern und Vorsteuern sind Betriebsausgaben. Das Prinzip der Gewinnermittlung basiert auf dem Zufluss- und Abflussprinzip. Dies bedeutet, es werden nur Zahlungen und Zahlungseingänge vom 01.01.-31.12. eines Jahres berücksichtigt. Die darüber hinausgehenden Zahlungen, obwohl sie wirtschaftlich vielleicht dem abgelaufenen Jahr zuzuordnen sind, gehören bei Zahlung im nächsten Jahr auch wirtschaftlich ins nächste Wirtschaftsjahr. Das Steuerrecht kennt hier aber eine Ausnahme. Gemäß § 11 EStG sind regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen vor und nach dem Abschlussstichtag erhalten oder geleistet werden, steuerlich in das wirtschaftliche Jahr der Verursachung. ( z.B. Zahlung der Miete Januar 2008 am 28.12.2007-Lösung:Betriebsausgabe im Jahr 2008). Bisher strittig war, wie es sich mit der Umsatzsteuervorauszahlung verhält, die zum Beispiel am 09.01.2008 für den Dezember 2007 überwiesen wird. Der BFH entschied nun, dass auch die Umsatzsteuervorauszahlung für ein abgelaufenes Jahr eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe ist. (Lösung hier also- Die Umsatzsteuervorauszahlung ist Betriebsausgabe im Jahr 2007). Begründet wurde dies mit der gesetzlichen Fälligkeit der Voranmeldungen am 10. Tag des Folgemonats.
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