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Abgeltungssteuer Teil II




Schrieb RIEHM Steuerberatungskanzlei am 14.05.2008

Ihre Bank zieht Ihnen doch schon 30 Prozent Zinsabschlagsteuer ab. Was außer dem Steuersatz ist anders? Die noch bis Ende 2008 geltende Zinsabschlagsteuer ist nur vorläufig. Anleger müssen ihre Kapitalerträge nächstes Jahr zum letzten Male dem Finanzamt melden. Der Fiskus zählt dann alle Einkünfte zusammen und setz eine Erstattung oder Nachzahlung fest – je nach dem persönlichem Steuersatz. Ab 2009 verzichtet das Finanzamt auf die Erklärung der Kapitalerträge.




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