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Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt




Schrieb Thomas Fischer am 05.06.2008

Das Elterngeld ersetzt für ab 01.01.2007 geborene Kinder das bis dahin gewährte Erziehungsgeld. Wie das Erziehungsgeld ist auch das Elterngeld zwar steuerfrei. Es unterliegt aber abweichend zum Erziehungsgeld dem Progressionsvorbehalt. Dadurch kann es zu meist unerwarteten Nachzahlungen kommen, die gerade junge Familien finanziell stark belasten.




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