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Verhaltensregel bei Eintreffen der Steuerfahndung




Schrieb Thomas Fischer am 05.06.2008

Aus aktuellem Anlaß wird eindrücklich darauf hingewiesen, dass ein Steurpflichtiger, bei dem die Steuerfahndung zu einer Hausdurchsuchung auftaucht, nicht mehr zur Mitwirkung im Verfahren verpflichtet ist. Er ist nun Beschuldigter, dem ein Schweigerecht zusteht. Auf dieses sollte er sich ausschließich berufen und sich umgehend mit seinem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt in Verbindung setzen.




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