Auch bei einer langfristigen Fortbildung sind die Fahrtkosten in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar
Schrieb Kanzlei WITTE & SCHOLZ Steuerberater GbR am 16.06.2008
Auch wenn ein befristeter Fortbildungskurs eines Arbeitnehmers auf vier Jahre angelegt ist, sind die entstehenden Fahrtkosten nicht nur mit der Pendlerpauschale, sondern in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar (BFH, Urteil vom 10.04.2008 - VI R 66/05). Zu diesem Ergebnis kam der Bundesfinanzhof bei der Entscheidung des folgenden Rechtstreits: Der angestellte Kläger begann am 01.08.2000 eine Bildungsmaßnahme, die Ende Juli 2004 beendet sein sollte. Der Unterricht wurde an jeweils drei Tagen in der Woche erteilt. Die für den Besuch der Veranstaltungen angefallenen Fahrtkosten machte der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr in tatsächlicher Höhe von 2.480 EUR als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt erkannte in der Bildungseinrichtung eine weitere regelmäßige Arbeitsstätte i.S des Einkommensteuergesetzes, wodurch die Fahrtkosten des Klägers nur mit der Pendlerpauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer berücksichtigt werden sollten. Die dagegen erhobene Klage vor dem Finanzgericht hatte keinen Erfolg. Mit seinem Revisionsurteil hob der Bundesfinanzhof (BFH) die Vorentscheidung auf und gab der Klage statt. Die Kosten für die Fahrten des Klägers zu seinem Fortbildungskurs sind in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Entscheidend ist die Wertung des BFH, dass die Bildungsstätte bei einer Fortbildung nicht zu einer sogenannten regelmäßigen Arbeitsstätte wird, wenn ein vollbeschäftigter Arbeitnehmer eine längerfristige, jedoch vorübergehende berufliche Bildungsmaßnahme durchführt. Die in der Freizeit ausgeübte Fortbildungsmaßnahme des Klägers erstreckte sich zwar über vier Jahre und war damit längerfristig; sie war indessen vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt. Entgegen der Ansicht des FA wurde die Bildungseinrichtung auch nicht mit Ablauf von drei Monaten zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Eine Dreimonatsfrist sieht das Gesetz nur bei Mehraufwendungen für Verpflegung vor. Damit sind sämtliche Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar, die im Zusammenhang mit der beruflichen Bildungsmaßnahme stehen. Hierzu gehören auch Fahrt- bzw. Mobilitätskosten. Sie sind grundsätzlich in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen. Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 11.06.2008. Das Urteil ist auf der Homepage des Bundesfinanzhofes Bundesfinanzhofes veröffentlicht.
Jetzt kostenlos Steuerberater-Profil anlegen
Legen Sie ein kostenloses Steuerberater Profil an und gewinnen dadurch neue Mandanten.
Top 10 Steuerberater
Nach Anzahl der abgegebenen Tipps sortiert.
- Steuerberater Suche - Steuerberater stellen sich vor
- vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban (267)
- Kanzlei WITTE & SCHOLZ Steuerberater GbR (144)
- Steuerberater Mark Andreas Vogt (78)
- Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (60)
- DanRevision-Gruppe (43)
- steuerberaten.de GmbH (37)
- Steuerkanzlei Dienes + Weiß (35)
- HSP STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerberatungsgesellschaft (29)
- Diplom-Betriebswirt Nils Kläschen, Steuerberater (28)
- Steuerkanzlei Steffen Reum Steuerberater, Diplom-Wirtschaftsingenieur (25)
- die Top 100 Steuerberater anzeigen
Steuerberater Tipps nach Kategorien
- Studenten (32)
- Familien (167)
- Existenzgründer (55)
- Selbstaendige und Freiberufler (51)
- Tipps Allgemein (490)
- Referendare (3)
- Ärzte (27)
- Anwälte (1)
- Architekten (1)
- Handwerk (6)
- vollständiges Themenverzeichnis anzeigen
Steuerberatersuche
- Steuerberater Suche - Steuerberater stellen sich vor
- Steuerberater in Berlin (33)
- Steuerberater in Hamburg (17)
- Steuerberater in München (12)
- Steuerberater in Düsseldorf (10)
- Steuerberater in Hannover (10)
- Steuerberater in Köln (6)
- Steuerberater in Stuttgart (6)
- Steuerberater in Aschaffenburg (4)
- Steuerberater in Bielefeld (4)
- Steuerberater in Essen (4)
- vollständiges Steuerberater Städteverzeichnis anzeigen
Steuerberater Antworten
Über Steuerberater-Empfehlung
- Agb
- Impressum
- Pause für Steuern, Zeit zum Träumen. Ihre Bilder als Foto Leinwand gibt es schnell und günstig bei PosterXXL.
- Wohnungssuche bei Immonet
- Hilfe bei Fragen zu Internetrecht, Abmahnungen, Urheberrecht und gewerblichem Rechtsschutz