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Änderung der Freistellungsaufträge wegen Einführung der Abgeltungsteuer




Schrieb Kanzlei WITTE & SCHOLZ Steuerberater GbR am 05.07.2008

Durch die Einführung der Abgeltungsteuer wird ein neuer Sparer-Pauschbetrag eingeführt. Entsprechend hat das BMF mit Schreiben vom 02.07.2008 - IV C 1 - S 2056/0 - ein neues Muster für Freistellungsaufträge veröffentlicht. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum 01.01.2009 werden der Sparer-Freibetrag und der für Kapitaleinkünfte geltende Werbungskostenpauschbetrag zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 EUR (1.602 EUR für Verheiratete) zusammengefasst (§ 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz). Damit wurde auch eine Neugestaltung des Freistellungsauftrages für Kapitalerträge notwendig, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrages auf einzelne Konten und/oder Depots desselben Kreditinstituts ist dann nicht mehr möglich. Es wird nicht beanstandet, wenn das neue Muster bereits für Kapitalerträge verwendet wird, auf die das bisherige Einkommensteuergesetz anzuwenden ist, sofern keine Vereinbarung über die Beschränkung auf einzelne Konten und/oder Depots mit dem Kreditinstituts getroffen worden ist. Das Muster und das diesem zugrunde liegende Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.




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