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Aufteilung einheitlich für Ehefrau und Kinder geleistete Unterhaltszahlungen nach zivilrechtlichen Vorgaben




Schrieb vereidigter Buchprüfer Steuerberater - Steuerkanzlei Dipl. Finanzwirt (FH) Bernd Urban am 22.07.2008

Der Bundesfinanzhof hat sich mit dem Urteil vom 12.12.2007, XI R 36/05, BFH/NV 2008, S. 792, LEXinform 0586891, u.a. mit der Frage befasst, in wie weit beim sog. Realsplitting, bei dem der Geber der Unterhaltsleistungen berechtigt ist, die geltend gemachten Unterhaltsbeträge als Sonderausgaben abzuziehen, ein an Ehefrau und Kinder bezahlter Gesamtbetrag steuermindernd geltend gemacht werden kann. Fraglich war im entschiedenen Streitfall, wie eine einheitlich für Ehefrau und Kinder geleistete Zahlung aufzuteilen ist. Hierzu hat der BFH festgestellt, dass eine Aufteilung nach Köpfen nicht in Frage kommt, sondern vielmehr auf die zivilrechtlich maßgebliche Berechnung zurückgegriffen werden muss.




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